Eine neue Geschäftsordnung wurde am 17.08.2015 beschlossen
Geschäftsordnung der Stadtteilkonferenz Wulsdorf
Im Rahmen der Stadtteilkonferenz Wulsdorf treffen sich die Teilnehmer mit dem Ziel, das Umfeld, die Strukturen und das Miteinander positiv zu fördern, zu stärken und Wulsdorf lebenswert zu gestalten, zu erhalten und zu verändern. Im Sinne dieses Ziels können die Teilnehmer ihre Anliegen vortragen, Argumente und Meinungen austauschen, bündeln und beschließen, ob, in welcher Form und in welchem Umfang dem jeweiligen Anliegen entsprochen wird.
1. Grundsätze
1.1. Die Stadtteilkonferenz Wulsdorf versteht sich als basisdemokratischer Zusammenschluss aller in Wulsdorf lebenden, arbeitenden oder in einem Ehrenamt tätigen Menschen. Jede der genannten Personen ist durch Anwesenheit bei den Versammlungen Teilnehmer(in) der Stadtteilkonferenz Wulsdorf. Alle Teilnehmer(innen) sind stimmberechtigt. Auf Beschluss können mit dem Stadtteil verbundene Personen Teilnehmer(innen) werden. Andere Personen sind als Gäste in der Stadtteilkonferenz Wulsdorf willkommen.
1.2. Die Stadtteilkonferenz Wulsdorf bietet allen Teilnehmer(innen) sowie allen in Wulsdorf ansässigen oder aktiven Institutionen, Initiativen, Vereinen, Diensten, Einrichtungen, etc. die Möglichkeit des Dialogs zur Beteiligung an kommunalpolitischen Entscheidungen sowie die Möglichkeit eines Dialogs mit Politik und Verwaltung um Probleme und Anregungen zu benennen, sich für ihren Stadtteil zu engagieren und Aktivitäten zu organisieren.
1.3. Die Teilnehmer(innen) entscheiden über ihre Ziele und Aufgaben.
1.4. Alle Versammlungen, Besprechungen und Veranstaltungen auch der Arbeitskreise sind öffentlich und werden in geeigneter Form bekannt gegeben, zumindest elektronisch und als Aushang.
1.5. Die Stadtteilkonferenz Wulsdorf ist unabhängig und überparteilich.
2. Strukturen
2.1. Die Versammlung wählt mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen maximal fünf gleichberechtigte Sprecher(innen). Auf Verlangen einer Teilnehmerin oder eines Teilnehmers sind die Wahlgänge getrennt und in geheimer Wahl durchzuführen. Neuwahlen finden jeweils in der ersten Versammlung eines geraden Jahres statt. Abwahlen und Ergänzungswahlen sind auch zwischen den regulären Wahlterminen mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen möglich. Eine Wiederwahl ist möglich. Rücktritte sind jederzeit möglich. Zu Wahlen jeglicher Art muss fristgemäß eingeladen werden.
2.2. Die Versammlungen der Stadtteilkonferenz Wulsdorf finden in der Regel alle 8 Wochen statt. Die Sprecher(innen) bereiten sie vor, stellen die Tagesordnung auf und laden mit einer Frist von 2 Wochen ein. Das Protokoll der vorherigen Versammlung und die Tagesordnung sind der Einladung beizufügen.
2.3. Die Sprecher(innen) leiten die Versammlung. Zu Beginn der Versammlung sind die Tagesordnung und das Protokoll der letzten Versammlung zu genehmigen. Die Ergebnisse jeder Versammlung und besonders die Abstimmungsergebnisse sind protokollarisch festzuhalten, die Protokolle sind zu archivieren.
2.4. Die Sprecher(innen) vertreten die Stadtteilkonferenz Wulsdorf zwischen den Versammlungen nach außen.
2.5. Zu festzulegenden Aufgaben können durch Beschluss der Versammlung Arbeitskreise mit klar zu definierenden (u.a. Dauer, Entscheidungsbefugnis, Berichtspflicht, Vertretung gegenüber Institutionen, Information der Presse) Vollmachten eingerichtet werden. Diese Arbeitskreise bestimmen selbst ihre Sprecher(innen) und ihre Arbeitsweise.
2.6. Weitere Aufgabenbereiche können durch Beschluss der Versammlung einzelnen Personen oder Arbeitsgruppen übertragen werden. Auch hier ist die jeweilige Vollmacht klar zu definieren.
2.7. Den Sprecher(innen) obliegt die Koordination aller Aufgabenbereiche, sie halten Kontakt zu den Arbeitskreisen und weiteren Beauftragten und werden von diesen laufend über ihre Tätigkeit informiert.
2.8. Entscheidungen, welche zwischen den Versammlungen von Sprechern, Arbeitskreis-Sprechern oder anderen Beauftragten der Stadtteilkonferenz Wulsdorf getroffen werden, sind in der nächsten Versammlung von dieser zu billigen oder zu missbilligen.
3. Anträge und Beschlüsse
3.1. Teilnehmer(innen) der Stadtteilkonferenz Wulsdorf können Anträge zur Tagesordnung stellen. Erfolgen diese vor Bekanntmachung derselben, sind sie in die Tagesordnung aufzunehmen. Gehen die Anträge nach Veröffentlichung der Tagesordnung ein, beschließt die Versammlung mit absoluter Mehrheit über die Aufnahme. Ausgenommen sind Wahlen, siehe Punkt 2.1.
3.2. Für einen Beschluss ist die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.
3.3. Zur Änderung der Geschäftsordnung ist eine Zweidrittel-‐Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.
4. Finanzen
4.1. Die vom Magistrat für die Stadtteilkonferenz Wulsdorf bewilligten Zuwendungen sind zweckgebunden für die Geschäftsführung zu verwenden.
4.2. Die Zuwendung wird vom Magistrat geprüft, das Ergebnis dieser Überprüfung ist der Konferenz mitzuteilen. Auf Verlangen einer Teilnehmerin oder eines Teilnehmers sind die Kassenberichte offen zu legen.
Diese Geschäftsordnung ersetzt mit Wirkung vom 17.08.2015 alle vorherigen Fassungen.